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Aufnahmeantrag
Satzung
Beitragsordnung
Gebührenordnung
Beitragsordnung
Jahresbeitrag
- Erwachsene // 96,00 €
- Kinder und Jugendliche 12 bis 18 Jahre // 48,00 €
- Azubis und Studenten bis 25 Jahre // 48,00 €
- Ruhende/Passive erwachsene Mitglieder // 48,00 €
- Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre // beitragsfrei
Aufnahmegebühr für Wassersportler und Angler
- Erwachsene // 150,00 €
- Kinder und Jugendliche 12 bis 18 Jahre // 37,50 €
- Azubis und Studenten 18 bis 25 Jahre // 75,00 €
- Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre // beitragsfrei
Aufnahmegebühr für Familien
- 1. Erwachsener // 150,00 €
- Ehepartner oder Lebenspartner // 75,00 €
- Azubis und Studenten 18 bis 25 Jahre // 37,50 €
- Kinder und Jugendliche 12 bis 18 Jahre // 37,50 €
Pflichtarbeitsstunden
Für ordentliche, erwachsene Mitglieder im Fall der Abgeltung 10 Std. á 10,00 €
Sonderregelung
- Der Vorstand ist berechtigt, bei entsprechender sozialer Bedürftigkeit im Einzelfall von obigen Konditionen abzuweichen oder Ratenzahlung zu vereinbaren; hierfür ist ein Protokoll zu erstellen.
- Der Vorstand kann mit sogenannten Fördermitgliedern vereinbaren, dass sie den Status eines ruhenden Mitgliedes erhalten. Er kann einen höheren Aufnahmebeitrag und/oder einen höheren laufenden Beitrag festsetzen; Fördermitglieder sind von der Leistung von Pflichtstunden befreit.
// Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung des Seesportclub Seeburg e.V. vom 15.11.2014 beschlossen.
Gebührenordnung
Liegeplatzgebühren
Segelboote
// Für Mitglieder
- Segeljollen // Liegeplatz Land // Ganzjährig 70,- € // pro Saison 35,- €
- Surf- & Stand-Up-Bretter // Land // Ganzjährig 30,- €
- Kajütboote etc. // Liegeplatz Wasser und Strom // 110,- €
- Abstellen des Trailers // Ganzjährig 70,- € // pro Saison 35,- €
// Für Gäste
- Liegeplatz Land // 25,- € // pro Monat
- Liegeplatz Wasser // 50,- € // pro Monat
- Leerer Trailer oder Anhänger // 20,- € // pro Monat
- Gastbeitrag pro Person (zusätzlich je angefangener Monat) // 25,- € // pro Monat
Angelboote
- Liegegebühren als Pauschale für ein Jahr ohne Strom // 45,- €
- Liegegebühren als Pauschale für ein Jahr mit Strom zur Batterieaufladung // 50,- €
Saisondauer und Zahlungen
- Die Saison geht vom 01.05- bis 31.10.
- Die Gebühren sind jährlich zum 01.03. im Voraus zu bezahlen.
Gäste von Mitgliedern
- Jeder mitgebrachte Gast eines Mitglieds wird gebeten, für einen eintägigen Aufenthalt auf dem Vereinsgelände pro Tag zu spenden // 1,00 €
- Für die Benutzung der Dusche zusätzlich // 1,00 €
Nutzung Vereinsheim und Anglerheim für Veranstaltungen
Das Vereins- und das Anglerheim sollen grundsätzlich für das Vereinsleben genutzt werden und den Mitgliedern zur Verfügung stehen. Wollen Mitglieder oder Nichtmitglieder das Vereins oder Anglerheim für private Feiern nutzen, so ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet im Einzelfall über die Genehmigung und die Vereinbarung einer angemessenen Gebühr je nach Art der geplanten Veranstaltung und Teilnehmerzahl. In jedem Fall ist hierüber mit dem Antragsteller ein schriftlicher Nutzungsvertrag abzuschließen.
Nutzung Vereinsheim
// Nutzung Nichtmitglieder
- Benutzung ab 12 Uhr am Buchungstag bis 12 Uhr am Folgetag // 130 €
- Überschreitung z. B. Eindeckung bereits am Vortag // Zuschlag: 60 €
// Nutzung Mitglieder
- Benutzung ab 12 Uhr am Buchungstag bis 12 Uhr am Folgetag // 60 €
- Bei Eindeckung bereits am Vortag // Zuschlag: 30 €
Die erhöhte Gebühr wird berechnet unabhängig davon, ob sich die Zeitüberschreitung auf den Vortag oder den Folgetag 12 Uhr bezieht.
// Kaution
- Für Nichtmitglieder fällt eine Kaution von mindestens 100 € an. Diese dient zur Absicherung der Endreinigung sowie zur Abdeckung etwaiger Schäden durch die Veranstaltung.
- 50 % der Kaution verfällt, wenn die Veranstaltung nach Abschluss des Vertrages abgesagt wird.
Nutzung des Anglerheims
Nutzung Mitglieder // 30 €
Nutzung Nichtmitglieder // 60€
// Kaution
Für Vereinsmitglieder wird keine Kaution erhoben.
Übernachtung Ferienwohnung
- Mitglieder und Nichtmitglieder (pro Tag - bis zu 2 Personen) // 35 €
- Für jede weitere Person // 10 €
Die Endreinigung ist durch die jeweiligen Nutzer zu gewährleisten.
Nutzungsüberlassungen finden in dem Zeitraum statt, in dem die Heizung des Vereinsheims nicht erforderlich ist, also in der Regel zwischen 1. April und 30. September. Eine Dauernutzung (länger als 1 Monat) ist nicht zulässig.
Übernachtung Vereinsheim und Anglerheim
Übernachtungen im Vereinsheim und Anglerheim finden in der Regel nur für Gruppenveranstaltungen im Zusammenhang mit der Anmietung des ganzen Vereinsheims statt. Darüber hinaus können auf Antrag an den Vorstand im Einzelfall auch private Übernachtungen genehmigt werden.
Die Gebührenhöhe beträgt pro Person 10 € pro Nacht.
Private Nutzungsüberlassungen im Einzelfall finden in dem Zeitraum statt, in dem die Heizung des Vereinsheims nicht erforderlich ist, also in der Regel zwischen 1. April und 30. September. Eine Dauernutzung (länger als 1 Monat) ist nicht zulässig.
Die Endreinigung ist durch die jeweiligen Nutzer zu
gewährleisten.
Nutzung Freigelände
Übernachtung im eigenen Zelt pro Person // 2,50 €
Kutternutzung
Die vorhandenen Kutter stehen für die Ausübung der wassersportlichen Vereinsaktivitäten kostenlos zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann auf Antrag im Vorstand darüber hinaus auch über die private Nutzung z. B. für persönliche Feierlichkeiten gegen Gebühr entschieden werden.
- Vereinsmitglieder 1 h // 35 €
- Nichtmitglieder 1 h // 75 €
In jedem Fall ist sicherzustellen, dass ausschließlich erfahrene Bootsführer des Vereins (mit Bootsführerschein) die Kutter führen.
Sonstiges
- Segelboote, Surfbretter und Materialien des Vereins sind außerhalb der Durchführung von Kursen nur durch Mitglieder zu nutzen.
- Die Kosten für Übernachtungen entfallen auf Beschluss des Vorstands für Mitglieder, welche für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und andere Vereins- aktivitäten verantwortlich sind.
- Des Weiteren kann der Vorstand beschließen, dass für Arbeitseinsätze in der Heizperiode im Einzelfall auch Übernachtungen in den Räumlichkeiten des Vereins möglich sind.
- Der Vorstand ist berechtigt, im Einzelfall aus Gründen der Gemeinnützigkeit von der Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise abzusehen. Die Einzelfallentscheidung ist
- protokollarisch zu dokumentieren.
- Sämtliche Gebühren sind gemäß Nutzungsvereinbarung vor der Übernahme des jeweiligen Objektes zu zahlen.
- Für Schäden, welche bei der Nutzung entstehen, haften die Verursacher.